Agrarförderung: Meldung von Schäden durch Extremwetterereignisse


Der Meldung sind Nachweise (Fotos) über das Schadensereignis beizufügen. Durch die Aufnahmen muss erkennbar sein, dass es sich um einen Fall höherer Gewalt beziehungsweise außergewöhnlicher Umstände handelt. Nur mittels einer solchen Meldung können Landwirte verhindern, dass es zu Kürzungen des Beihilfebetrags in den verschiedenen flächenbezogenen Fördermaßnahmen und bei Cross Compliance kommt.

Bei weitergehenden Fragen steht bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Bernd Kieffer per Telefon 06341/940434 oder Mail Bernd.Kieffer@suedliche-weinstrasse.de zur Verfügung.

Auf dem richtigen Weg.