Umstrukturierungsprogramm für sturmgeschädigte Weinberge 2018/2019 für Rebflächen – Antragstellung bis 15. November 2018 möglich


Es können jedoch nur für sturmgeschädigte Flächen Anträge gestellt werden und diese müssen im kommenden Jahr wieder bestockt werden. Die betroffenen Anlagen dürfen in den vergangen zehn Jahren nicht bereits mit Umstrukturierungsmitteln gefördert worden sein. Die jeweilige Bewirtschaftungseinheit muss mindestens zu 50 Prozent sturmgeschädigt sein. Alle beantragten Flächen werden zu 100 Prozent vor der Rodung vor Ort kontrolliert. Sofern eine Schadensregulierung durch eine Versicherung erfolgt, ist diese Fläche von der Antragstellung ausgeschlossen.

Ansonsten gelten die Bedingungen des bisherigen Antragsverfahren Teil 1 2018. Ein Nachmelden nicht sturmgeschädigter Flächen ist nicht möglich.

Im Januar 2019 muss die Antragstellung Teil 2 erfolgen.

Die Antragsunterlagen können über die Homepage der Kreisverwaltung www.suedliche-weinstrasse.de unter „Bürgerservice“, „Dienstleistungen“, „Umstrukturierung von Rebflächen“ heruntergeladen werden.

Die Antragsunterlagen sind bis spätestens 15. November 2018 bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße einzureichen (Ausschlussfrist).

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden!

Weitere Informationen und Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Landwirtschaft und Weinbau, unter der Telefonnummer: 06341/940 372.

Auf dem richtigen Weg.