Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes: Landräte Ihlenfeld und Seefeldt zeigen sich sehr enttäuscht


Die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld und Dietmar Seefeldt zeigten sich sehr enttäuscht von der Novellierung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und den negativen Folgen für die Landkreise: „Mit der nun erfolgten Gesetzesänderung trifft es die Landkreise besonders hart, da lediglich Mittel umgeschichtet und einseitig zu Gunsten der kreisfreien Städte verteilt werden. Die dort auch notwendige Entlastung wird den Landkreisen jedoch verwehrt. Die Landkreise erhalten künftig erheblich geringere Schlüsselzuweisungen als nach altem Recht und müssen Einnahmeverluste, auch aufgrund von Forderungen der Kommunalaufsicht, im Zweifel über die Kreisumlage refinanzieren. Während sich das Land weiter entschuldet, muss sich die kommunale Ebene mit einer unzureichenden Finanzausstattung abfinden, weiter verschulden und von Haushaltsausgleichen verabschieden.“

Die Forderung nach einer dauerhaften Anhebung der Finanzausstattung des ländlichen Raums, also der Landkreise mit seinen Gemeinden und Verbandsgemeinden, solle daher weiterhin aufrecht erhalten werden. Ihlenfeld und Seefeldt appellieren: „Ansonsten ist davon auszugehen, dass sich besonders betroffene Kommunen auf dem Klageweg wehren. Klar ist ebenso: die andauernde unzureichende Finanzausstattung der kommunalen Ebene durch das Land Rheinland-Pfalz schadet indirekt den Bürgerinnen und Bürgern unserer Landkreise, da die benötigten Mittel fehlen, um wichtige Zukunftsthemen umzusetzen.“

Auf dem richtigen Weg.