Entwurf des Kreishaushalts auch digital abrufbar


Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises haben die Möglichkeit in den Haushaltsentwurf Einsicht zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten. Neben der Einsichtnahme in ein gedrucktes Entwurfsexemplar des Haushaltsentwurfs in der Kreisverwaltung besteht auch die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme im Internet. Der Haushaltsentwurf ist auf der Homepage des Landkreises (www.suedliche-weinstrasse.de) in der Rubrik „Verwaltung & Politik“ unter dem Punkt „Kreisrecht“ abrufbar.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zum Kreishaushalt schriftlich bei der Kreisverwaltung (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Z2, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau) einzureichen sind.

Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 171.912.200 Euro und Aufwendungen in Höhe von 178.867.400 Euro vor. Es besteht somit ein Fehlbedarf in Höhe von 6.955.200 Euro.
Verbesserungen im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“, hauptsächlich bedingt durch die gestiegene Steuerkraft der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften, stehen Defizitsteigerungen, vor allem in den Teilhaushalten „Soziales“ und „Jugend und Familie“ durch Mehraufwendungen bzw. nicht auskömmliche Erstattungen, gegenüber. Im Teilhaushalt „Schulen“ stehen Aufwandsermächtigungen für die Umsetzung des Digitalpaktes und des Kommunalen Investitionsprogrammes KI 3.0, Kapitel 2, sowie weitere Bauunterhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise Sporthallensanierungen im Vordergrund.

Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 3.891.500 Euro vorgesehen. Vorgesehen sind unter anderem erforderliche Bestandsausbauten von Kreisstraßen, Investitionszuwendungen für Kindertagesstätten und Investitionen im Bereich Brand- und Katastrophenschutz bzw. im Bereich der Schulen.

Auf dem richtigen Weg.