Beirat für Migration und Integration wird am 27. Oktober gewählt


Die Vorbereitung der Wahlen für die Beirat für Migration und Integration wird durch eine Steuerungsgruppe begleitet, der neben den kommunalen Spitzenverbänden auch das Ministerium des Innern und für Sport, das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, die Arbeitsgemeinschaften der Beiräte Migration und Integration sowie der Initiativausschuss für Migrationspolitik angehören.

Ein Beirat für Migration und Integration ist nach den Regelungen der Landkreisordnung in Landkreisen einzurichten, in denen mehr als 5.000 ausländische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Im Landkreis Südliche Weinstraße waren zum maßgeblichen Stichtag, 30. Juni 2018, 8.707 ausländische Einwohner mit Hauptwohnsitz wohnhaft.

Der Beirat für Migration und Integration wird für fünf Jahre gewählt. Dazu ist die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlich. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Abteilung Recht und Kommunalaufsicht unter der Telefonnummer 06341-940 146 oder – 147 zur Verfügung.

Auf dem richtigen Weg.