Masernschutzgesetz auf dem Weg: Landrat Dietmar Seefeldt zur gesetzlichen Masernimpfpflicht


Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wurden im Jahr 2019 bislang zwanzig Masernfälle bestätigt. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden Erhebungen über die Impfquoten durchgeführt.
Das neue „Masernschutzgesetz“ schreibt vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
In Kraft treten soll die Masernimpfpflicht im März 2020.

Auf dem richtigen Weg.