Oberlandesgericht verwirft Beschwerde zum Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks


Hintergrund:
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in der Gemarkung Offenbach nicht genehmigt. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde beim Amtsgericht Landau, Landwirtschaftsgericht eingelegt. Das Amtsgericht hat die Entscheidung des Landkreises aufgehoben, weshalb der Landkreis Beschwerde eingelegt hatte.

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