„Heute für morgen entscheiden“: Podiumsveranstaltung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung am Donnerstag, 14. März, in der Ökumenischen Sozialstation in Landau


„Ob durch Unfall, Krankheit oder hohes Alter: Jede und jeder kann in die Situation kommen, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen und private Angelegenheiten nicht mehr eigenständig regeln zu können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig zu informieren und Dinge im eigenen Sinne zu regeln, solange es einem selbst noch möglich ist“, betonen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt. „Mit unserer gemeinsamen Betreuungsbehörde und den regionalen Betreuungsvereinen haben wir kompetente Fachleute vor Ort, die interessante Einblicke in die Thematik bieten können und beratend zu Seite stehen“, laden die beiden Verwaltungschefs zur Teilnahme an der Informations- und Diskussionsveranstaltung ein.

Julian Faber, Leiter der neuen gemeinsamen Betreuungsbehörde von Stadt und Kreis, die seit Jahresbeginn zusammengelegt und „unter einem Dach“ im Gebäude des städtischen Sozialamts in der Friedrich-Ebert-Straße untergebracht ist, wird die Veranstaltung eröffnen. Anschließend folgen fachliche Impulsvorträge der regionalen Betreuungsvereine, die als Grundlage für die anschließende Diskussion und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger dienen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Region sind: Julian Faber (Leiter der gemeinsamen Betreuungsbehörde der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße, Tel.-Nr.: 0 63 41/13 50 19), Thomas Myk (Leiter AWO-Betreuungsverein Landau, Tel.-Nr.: 0 63 41/91 82 71), Johannes Pfeiffer (Leiter AWO-Betreuungsverein SÜW, Tel.-Nr.: 0 63 41/91 82 81), Margreth Becker-Echternach (Leiterin Lebenshilfe-Betreuungsverein SÜW/LD, Tel.-Nr.: 0 63 48/3 26 91 09), Michael Wüst (Geschäftsführer SKFM-Betreuungsverein Landau, Tel.-Nr.: 0 63 41/5 51 23) und Michael Falk (Geschäftsführer SKFM-Betreuungsverein SÜW, Tel.-Nr.: 0 63 41/5 53 23).

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße. Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.

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