Landkreis fördert Stellplatz für den überörtlichen Brandschutz in der Verbandsgemeinde Landau-Land


Nach der gesetzlichen Regelung im Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und des Katastrophenschutz haben die Landkreise zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstung für die überörtliche Hilfe bereitzuhalten und dafür zu sorgen, dass Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bereitstehen und über entsprechende Anlagen verfügen.

„Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben hält der Landkreis mehrere kreiseigene Fahrzeuge vor, die in den Verbandsgemeinden untergebracht sind. Der Stellplatz wird für eine Dauer von mindestens 20 Jahren in Impflingen zur Verfügung gestellt, im Gegenzug beteiligt sich der Landkreis an den Stellplatz- und Unterhaltskosten. Die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Landau-Land beteiligt sich unter anderem mit der Unterbringung der Rettungshundestaffel und der Mitwirkung im Gefahrstoffzug des Landkreises am überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Auf dem richtigen Weg.