Masern aufgetreten – Gesundheitsamt informiert


Nach jetzigem Kenntnisstand können weitere Ansteckungen nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund sollte folgendes beachtet werden:
Masern sind ansteckend bevor der typische Ausschlag zu sehen ist. Die Anzeichen der Erkrankung sind unspezifisch und können sich mit Fieber, Husten oder Konjunktivitis (Bindehautentzündung) zeigen. Typisch ist ein fleckförmiger Befall der Mundschleimhaut. Wenn derartige Symptome auftreten, sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.

Vor dem Arztbesuch - besonders bevor ein Krankhaus oder eine Bereitschaftsdienstpraxis aufgesucht wird, sollte telefonischer Kontakt aufgenommen werden, um im Wartebereich Kontakte zu meiden. Zudem sollte der Impfpass nach Möglichkeit vorgelegt werden.

Masern sind nicht harmlos und können bei ungünstigem Verlauf bleibende Schäden hinterlassen. Besonders gefährlich sind Masern für Kinder und Schwangere.

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Lage weist das Gesundheitsamt daraufhin, den Impfschutz regelmäßig beim Hausarzt überprüfen und gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen zu lassen.

Auf dem richtigen Weg.