Unterhaltung und Bestandsausbau der Kreisstraßen: Kreisausschuss leitet Vergabeverfahren ein


Konkret geht es dabei um die Deckensanierung der Kreisstraße 22 von der Bundesstraße 38 bis zum Ortseingang Dörrenbach; hier ist die Asphaltdecke marode und muss auf einer Länge von rund 1,3 Kilometern saniert werden. Bei der Kreisstraße 64 vom Kreisverkehrspunkt bei Edenkoben an der L512 bis zur Villa Ludwigshöhe ist aufgrund des sehr schlechten substantiellen Zustandes der Straße ein Bestandsaubau notwendig. Die Umsetzung der circa 2,9 Kilometer langen Ausbaustrecke ist wie alle anderen Maßnahmen für 2019 geplant. Auch die Kreisstraße 11 bei Birkenhördt von der Bundesstraße B427 bis zur Landesstraße L493 in Richtung Vorderweidenthal muss ebenso wie die Kreisstraße 53 von der Landesstraße 507 bei Frankweiler bis an die Stadtkreisgrenze in Richtung Stadt Landau, die in Abstimmung auch ihren Teil ausbauen wird, im Bestand ausgebaut werden. Zudem sollen die Schadstellen auf der Kreisstraße 32 bei St. Martin kurz vor der Einmündung in die Landesstraße L514 saniert werden. In dem betroffenen Abschnitt gab es mehrere Absenkungen der Fahrbahn, vermutlich durch einen defekten Regenwasserkanal aber auch durch Hangwasser. Im Zuge der Instandsetzung soll deshalb der eingebrochene Regenwasserkanal erneuert und gegen das in die Straße eindringende Hangwasser eine Rigole entlang der Straße gesetzt werden.
An der Kreisstraße 6 im Bereich beim Forsthaus Heldenstein in Richtung Modenbacher Hof muss ein Böschungsrutsch beseitigt werden. Dieser ereignete sich bei einem Sturmereignis mit Starkregen 2018. Deshalb muss die knapp 25m lange Schadstelle saniert werden.
Der Landesbetrieb Mobilität in Speyer führt die Vergabeverfahren nun durch, anschließend wird die Verwaltung darüber entscheiden.

Außerdem stimmte der Kreisausschuss der Vergabe der Gewässerunterhaltungsmaßnahmen an der Queich zu. Dem Landkreis obliegt nach den Bestimmungen des Landeswasser-Gesetzes die Gewässerunterhaltung, da die Queich als natürlich fließendes Gewässer der II. Ordnung eingestuft ist. Der bestehende Vertrag mit einer Firma aus Albersweiler läuft nun zur Jahresmitte aus, so dass diese Arbeiten wieder zur Ausschreibung stehen.

Auf dem richtigen Weg.