Urteil zum Acker-Verkauf bei Offenbach: Amtsgericht gibt Ölbohrfirma recht – Landkreis legt Beschwerde ein


„Unserer Entscheidung den Verkauf des Bistums Speyer an Neptune Energy für ungültig zu erklären, da landwirtschaftliche Flächen erhalten werden sollen, wenn Bauern diese nutzen möchten, hat das Amtsgericht im November noch bestätigt. Warum das Gericht nun nach erneuter Verhandlung aufgrund der Beschwerde von Neptune Energy, an dem Beschluss nicht mehr festhält, überrascht mich und kann ich nur schwerlich nachvollziehen, denn immerhin geht es hier um ertragreiche Böden für unsere Landwirtschaft, die ein hohes Gut darstellen“, erklärte Landrat Dietmar Seefeldt.

Die Kreisverwaltung hatte sich auf das Grundstücksverkehrsgesetz bezogen und damit zunächst recht bekommen. Neptun Energy hatte Einspruch eingelegt. Das Verfahren ging an das Oberlandesgericht in Zweibrücken, das den Fall wieder ans Amtsgericht Landau zurückverwies. Bei der erneuten Entscheidung hält das Gericht nun nicht mehr an dem damaligen Beschluss fest, mit der Begründung, dass die Errichtung eines Bohrplatzes ein privilegiertes Vorhaben darstelle. Da die Fläche routinemäßig als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen sei, stelle dies keine qualifizierte anderweitige Verplanung dar. Somit stünden sich zwei gleichrangige Bewerber gegenüber und es obliege dem Verkäufer zu entscheiden, an wen er letztlich verkaufe.

Auf dem richtigen Weg.