Kommunalwahlen: Am 26. Mai wird der Kreistag neu gewählt


Kreistag, was ist das eigentlich?
Der Kreistag ist das Beschlussorgan des Landkreises, welches über die Belange und Aufgaben, die den Landkreis betreffen, berät und entscheidet. Er ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Wie setzt er sich zusammen und wann und wie wird er gewählt?
Der Kreistag besteht aus den Mitgliedern und dem Vorsitzenden. Die Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Vorsitzender ist der Landrat Dietmar Seefeldt. Gewählt wird der Kreistag im Rahmen der Kommunalwahl am 26. Mai 2019. Dabei stellt jede Partei eine Liste mit Bewerbern auf, die die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen können.

Wie viele Mitglieder hat der Kreistag und welche Parteien sind zurzeit vertreten?
Die Zahl der Mitglieder hängt von der Einwohnerzahl des Landkreises ab.
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat zurzeit etwa 110.000 Einwohner.

Die Landkreisordnung (LKO) schreibt vor, dass bei dieser Einwohnerzahl der Kreistag aus 42 Mitgliedern besteht.
In der aktuellen Wahlperiode 2014/2019 sind sieben Parteien im Kreistag vertreten:
Die CDU verfügt über 16 Sitze, die SPD hat 12 Sitze, die FWG fünf Sitze, Bündnis 90/Die Grünen stehen vier Sitze zu, der FDP zwei Sitze, der AfD ebenfalls zwei Sitze und der Linken ein Sitz.

Welche Aufgaben nimmt der Kreistag wahr?
Der Kreistag beschließt über alle freien Aufgaben und Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung des Landkreises. Er entscheidet zum einen über Aufgaben, die der Kreis aufgrund eines Gesetzes übertragen bekommen hat, wie zum Beispiel Fragen der Abfallwirtschaft. Zum anderen entscheidet er über freie Aufgaben, die der Landkreis ohne gesetzliche Verpflichtung übernimmt, dazu gehört beispielsweise die Wirtschaftsförderung. Zusätzlich überwacht der Kreistag auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Die Aufgaben, die der Kreistag wahrnimmt, sind in
§ 25 LKO geregelt.

Über was kann der Kreistag nicht entscheiden?
Der Kreistag kann nicht über die Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen, also der Gemeinden und Verbandsgemeinden, entscheiden. Diese sind durch die Selbstverwaltungsgarantie, die das Grundgesetz und die Landesverfassung Rheinland-Pfalz regeln, geschützt und dürfen nur von der Kommune selbst erledigt werden. Lediglich in Bereichen, die überörtlich relevant sind, kann der Landkreis die Kommunen unterstützen oder zwischen zwei Kommunen vermitteln.
Auch kann der Kreistag nicht über die Aufgaben entscheiden, die der Landkreis als echte untere Landesbehörde wahrnimmt, zum Beispiel wenn der Landkreis als Kommunalaufsichtsbehörde tätig wird.
 
Wie arbeitet der Kreistag?
Da die Aufgaben vielfältig und teilweise sehr speziell sind, bildet der Kreistag verschiedene Ausschüsse. Im Landkreis Südliche Weinstraße gibt es beispielsweise den Ausschuss für Umwelt, Weinbau und Landwirtschaft, den Ausschuss für die Kreismusikschule und den Schulträgerausschuss. Die fachliche Arbeit findet hauptsächlich in den Ausschüssen statt. Die Vorschläge, die in den Ausschüssen erarbeitet wurden, werden grundsätzlich im Kreistag beraten und entschieden. Für bestimmte Aufgaben können Kompetenzen an Ausschüsse übertragen werden, sodass die Ausschüsse Entscheidungen treffen können, ohne dass das Thema im Kreistag behandelt wurde. So entscheidet zum Beispiel der Kreisausschuss über Themen wie die Vergabe von Aufträgen oder die Gewährung von Zuschüssen. Der Kreistag wird vom Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens jedoch viermal jährlich, einberufen.

Wie setzt sich ein Ausschuss zusammen?
Die Ausschüsse bestehen zum Teil aus Mitgliedern des Kreistags und bis zur Hälfte aus Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises, die zwar kein Mandat im Plenum haben, aber über Fachkenntnisse in speziellen Bereichen verfügen und somit die gewählten Mitglieder unterstützen können. Diese Fachleute können auf Initiative einer Partei in den Ausschuss berufen werden. So sitzen im Ausschuss für Umwelt, Weinbau und Landwirtschaft Winzer oder Landwirte, die mit ihrem Fachwissen die Entscheidungsfindung inhaltlich fördern können.

Wann sind die Sitzungen öffentlich?
Grundsätzlich sind alle Sitzungen öffentlich, es sei denn es gibt Gründe, die die Nichtöffentlichkeit der Sitzung rechtfertigen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn schützenswerte Daten einzelner Personen zu Tage getragen werden. Bei öffentlichen Sitzungen kann jeder als Besucher teilnehmen. Die Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen zu allen öffentlichen Sitzungen sind im Gremieninformationssystem des Landkreises für Bürger unter https://sessionnet.krz.de/suedliche-weinstrasse/bi/default.asp abrufbar.

Ist die Mitgliedschaft im Kreistag eine hauptamtliche Tätigkeit?
Die Kreistagsmitglieder sind ehrenamtlich tätig und sind privat in den unterschiedlichsten Berufsfeldern aktiv. Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Kann man sich direkt an den Kreistag wenden?
Ja. In öffentlicher Sitzung können Einwohner Fragen aus dem Bereich der Verwaltung des Landkreises stellen sowie Vorschläge machen. Um sicher zu stellen, dass Fragen direkt in der Sitzung beantwortet werden können, sollen diese mindestens drei Arbeitstage vor der Sitzung dem Landrat schriftlich zugeleitet werden.

Weitere Informationen rund ums Thema Kreisgremien finden sie auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/verwaltung_politik/index.php.

Auf dem richtigen Weg.