Wahl zum Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Herxheim wird verschoben


Bei Erstellung des Stimmzettels zur Wahl des Verbandsgemeinderates ist ein Fehler unterlaufen. Auf dem Stimmzettel wurde der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber nicht mit angegeben. Dies ist jedoch nach dem Kommunalwahlgesetz (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO) zwingend vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um einen schwerwiegenden Verstoß.

Zum Zeitpunkt der Feststellung des Fehlers waren bereits fast 5.000 Briefwahl-unterlagen ausgegeben (entspricht ca. einem Anteil von 40 % der Wahl-berechtigten). Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund dieses Fehlers das Wahlergebnis verfälscht würde.

Zwar wurde auf dem Stimmzettel die Straße mit Hausnummer der jeweiligen Bewerberinnen und Bewerber mit angeführt, dies kann jedoch die fehlende Wohnortangabe nicht heilen. Aus diesem Grunde war die Aufsichtsbehörde dazu verpflichtet, die Wahl zum Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Herxheim am 26. Mai 2019 zu verschieben.

Auf dem richtigen Weg.