Landrat Seefeldt begrüßt Entscheidung zum Erhalt der Integrierten Leitstelle Landau


Zusammen mit Geschäftsführer Jürgen See und dem Vorstand des DRK LV Rheinland-Pfalz Manuel Gonzalez tauschten sich Seefeldt und Gebhart mit den Beschäftigten vor Ort zum Thema Notfallversorgung aus. Gebhart betonte: „Wir planen in Berlin eine Reform der Notfallversorgung, um diese zu verbessern. Die Menschen sollen in medizinischen Notfällen bestmöglich versorgt werden. Daher habe ich mich heute hier vor Ort über die Praxis informiert und freue mich, dass die Fachleute unsere Vorhaben befürworten.“
Im Rahmen des Termins begrüßten Dr. Thomas Gebhart und Dietmar Seefeldt ausdrücklich den Erhalt der Leitstelle, nachdem lange befürchtet worden war, dass der Standort geschlossen werden könnte. „Ich bin froh, dass durch den Erhalt der Leitstelle die Alarm- und Rettungsbereitschaft in der gesamten Region aufrechterhalten wird”, betonte der Kreischef und verwies auf einen Beschluss des Kreistags des Landkreises Südliche Weinstraße im Jahr 2017. “Damit haben wir parteiübergreifend ein deutliches Zeichen gesetzt, um eine der innovativsten Leitstellen in Rheinland-Pfalz zu erhalten und die Wichtigkeit zum Verbleib vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger zu unterstreichen – und es hat sich gelohnt. Über die Kreisgrenzen hinaus gibt es in Notfällen regen Kontakt und Austausch der Einsatzkräfte, der durch die Leitstelle in Landau wesentlich vereinfacht wird. Es ist gut, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird”, erklärte Seefeldt.

Von der Leitstelle aus werden derzeit unter der Notrufnummer 112 alle nicht-polizeilichen Notrufe entgegengenommen und die Einsätze der Rettungswachen koordiniert und außerdem die Freiwilligen Feuerwehren und die Katastrophenschutzeinheiten alarmiert. Sie ist für mehr als 460.000 Bürgerinnen und Bürger in den Landkreisen Südliche Weinstraße, Südwestpfalz und Germersheim sowie den Städten Landau, Pirmasens und Zweibrücken zuständig. Jährlich werden im Einzugsgebiet der Landauer Leitstelle über 100.000 Einsätze abgewickelt.

Hintergrund:
In einem aktuellen Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit ist vorgesehen, gemeinsame Notfallleitstellen der Länder, der Kommunen und der Kassenärztlichen Vereinigungen einzurichten. Gleich ob der Bürger künftig die 112 für den Rettungsdienst wählt oder die 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst – sein Anruf soll dann in der gemeinsamen Notfallleitstelle zusammengeführt werden.
Weiterhin ist geplant, ein „Ersteinschätzungsverfahren“ einzuführen, durch welches in der Notfallleitstelle ermittelt wird, ob dem Anrufer im Krankenhaus oder bei einem ambulanten Arzt am besten geholfen werden kann. Insgesamt ist vorgesehen, den Notfallleitstellen eine „zentrale Lotsenfunktion“ zukommen zu lassen.
Der Entwurf für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung befindet sich gegenwärtig im Dialogprozess mit den Ländern. Ziel der Reform ist die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen. Dafür sollen die Rettungsdienste der Länder mit den ärztlichen Bereitschaftsdiensten und den Notfallambulanzen der Krankenhäuser künftig eng zusammenarbeiten.

Auf dem richtigen Weg.