Beirat für Migration und Integration: Nicht genügend Wahlvorschläge im Landkreis SÜW


Landrat Dietmar Seefeldt wird den Kreisgremien vorschlagen, einen sogenannten fakultativen Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund einzurichten. Nach der Landkreisordnung (§ 49b LKO) sind Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen möglich, in die dann Mitglieder berufen werden. Die Zahl der Mitglieder im Beirat für Migration und Integration beträgt in diesem Fall sechs (§ 7 Abs. 3 Satz 3 der Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über den Beirat für Migration und Integration vom 01.07.2019).

Aufgabe des Beirats für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses.

Auf dem richtigen Weg.