Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: mehr Haushalte antragsberechtigt - Land passt zum 1. Januar 2020 Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen an
Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im Haushalt …
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