Erleichterter Zugang zu Sozialleistungen nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Sozialamt bietet Beratung an


Die Bundespolitik hat zwischenzeitlich auf die rapide wirtschaftliche Verschlechterung der Wirtschaftslage reagiert und mit dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen „Sozialschutz-Paket“ Änderungen im Sozialgesetzbuch XII (§ 141 SGB XII), im Bereich Grundsicherung im Alter, d.h. mit Erreichen der Regelaltersrente und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII), vorgenommen.
Die Änderungen bewirken insbesondere Erleichterungen im Zugang und der Bewilligung von Leistungen ab dem 1. März 2020.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Südliche Weinstraße, die eine sozialhilferechtliche Beratung wünschen, können sich per Mail unter soziales@suedliche-weinstrasse.de oder unter der Telefonnummer 06341 940669 mit dem Sozialamt der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße in Verbindung setzen.

Auf dem richtigen Weg.