Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen 2020


Ausgezeichnet werden private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und der öffentlichen Hand mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und in herausragender Weise ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden. Auch Kleinbetriebe, die nicht der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen, können sich bewerben.

Es gibt Auszeichnungen für Unternehmen der Privatwirtschaft (Großbetrieb, Mittelbetrieb, Kleinbetrieb) sowie eine Auszeichnung für den Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz.

In allen genannten Kategorien können jeweils drei Preisträger ausgezeichnet werden. Die jeweils erstplatzierten Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Prämie von je 3.000 Euro.

Zusätzlich kann ein Sonderpreis an ein Unternehmen vergeben werden, das sich durch innovative Ideen beispielhaft die Integration von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben vorantreibt. Dieser Preis ist ebenfalls mit 3.000 Euro dotiert.

Die Auszeichnung erfolgt auf Vorschlag einer Jury, die sich aus den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Menschen mit Behinderungen bei dem im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung angesiedelten Integrationsamt Rheinland-Pfalz zusammensetzt.

Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 31. Mai 2020 beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt -, Rheinallee 97-101 in 55118 Mainz oder per E-Mail unter landespreis@sjv.rlp.de eingereicht werden.

Vordrucke für Vorschläge und die Ausschreibungsunterlagen können unter http://s.rlp.de/LP abgerufen werden.

Auf dem richtigen Weg.