Umgang mit Zahlungsforderungen aufgrund der Corona-Pandemie


Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft des Landkreises Südliche Weinstraße wird bei Zahlungsverpflichtungen säumiger Kunden großzügig verfahren, wenn diese im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. Dies kann allerdings nur den Zeitpunkt der Zahlung betreffen, der verschoben werden kann, nicht jedoch die Verpflichtung zur Gebührenzahlung an sich, wie die Kreisverwaltung betont.

So werden in einem ersten Schritt Mahnungen fälliger Müllgebühren für das erste Halbjahr bis Ende Juni 2020 nicht verschickt. Wer nach diesem Zeitraum aufgrund seiner finanziellen Belastungen durch die aktuelle Situation seine Gebühren noch nicht bezahlen kann und deswegen eine Mahnung erhält, sollte mit der WertstoffWirtschaft Kontakt aufnehmen: „Es wird sich in diesen konkreten Einzelfällen eine Lösung finden, beispielsweise durch die Vereinbarung längerer Zahlungsziele ausgedehntere zeitliche Möglichkeiten zu nutzen, um die fälligen Kosten zu stemmen“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Ebenfalls will der Eigenbetrieb so weit wie möglich denjenigen gewerblichen Kunden entgegenkommen, deren Betriebe geschlossen werden mussten und von denen die Müllabfuhr nicht in Anspruch genommen wird. Wie diese Lösung aussehen kann, wird im Einzelfall geprüft. Bedürftige Betriebe, vorwiegend aus den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie, können sich unter Angabe ihrer Telefonnummer per E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse melden. Der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft nimmt dann Kontakt auf.

Bei Zahlungsproblemen von Betrieben und BürgerInnen wird eine umgehende Kontaktaufnahme mit der Verwaltung empfohlen. Zugesagt wird eine Überprüfung, wie Unterstützung im Einzelfall durch die Verwaltung bei gleichzeitiger Wahrung der rechtlichen Vorgaben erfolgen kann.

Auf dem richtigen Weg.