Umstrukturierungsprogramm 2020 / 2021 für Rebflächen


Anträge können, wie gewohnt, bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden. Es gilt aber zu beachten, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Kundenverkehr bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weiterhin eingeschränkt bleibt. Die Anträge müssen nicht persönlich abgegeben werden, sondern können per Fax, Mail, oder auf dem Postweg übermittelt werden.

Es müssen hier alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren, beantragt werden, wenn sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren mit Beginn der neuen Antragsfrist Teil 1 ihre Gültigkeit. Die Flächen, die nicht gerodet wurden, müssen erneut beantragt werden.

Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung beziehungsweise Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.

Im Januar des geplanten Pflanzjahres (2021) erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Ein „Nachmelden“ nach dem 30. September 2020 ist nicht möglich.

Es wird empfohlen, den Antrag über das WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz wip.lwk-rlp.de EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten werden innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Die Antragsformulare und das Merkblatt können über die Homepage www.suedliche-weinstrasse.de - Umstrukturierung von Rebflächen-, heruntergeladen werden.

Weitere Informationen und Auskünfte sind bei Thorsten Schultz erhältlich, Tel.: 06341/940 371. E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.

Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller einen Bescheid, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) durch die zuständige Kreisverwaltung.

Auf dem richtigen Weg.