Corona-Pandemie: Einheitliche Regelungen schaffen Klarheit


„Auch bei uns im Landkreis Südliche Weinstraße steigen die Infektionszahlen wieder. Zwar besteht kein Grund zur Panik, aber wir beobachten die Entwicklung dennoch mit Sorge. Gründe für den Anstieg sind derzeit vor allem Urlaubsreisen, aber auch Veranstaltungen und Familienfeiern. Deshalb gilt nach wie vor: Rücksicht und Vorsicht, Abstand und Hygiene sind weiter der beste Schutz, um erneute Einschränkungen zu vermeiden und uns und unsere Mitmenschen vor den Gefahren der Pandemie zu schützen“, betont Seefeldt.

Die Einhaltung der AHA-Regeln sei von entscheidender Bedeutung. „Dass es in Rheinland-Pfalz nun ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro gibt, wenn die Mund-Nasen-Bedeckung nicht oder nicht korrekt getragen wird, halte ich für überfällig. Leider halten sich nicht alle freiwillig an die Maskenpflicht. Es kann aber einfach nicht sein, dass Einzelne die Bemühungen und Anstrengungen einer ganzen Gemeinschaft gefährden“, so der Landrat. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Öffentlichen Fernverkehr soll ein erhöhtes Beförderungsentgelt fällig werden.

Kostenlose Corona-Tests für Urlauber bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten soll es ab dem 15. September 2020 nicht mehr geben. Die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten soll zunächst aufrecht erhalten. Auch für diese ändert sich aber die bundesweite Teststrategie. Ab 1. Oktober müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst in Quarantäne begeben. Diese dauert grundsätzlich 14 Tage. Ein Test, um die Quarantäne zu verlassen ist frühestens ab dem 5. Tag möglich. „Ich vertrete die Meinung, dass für die Kosten der Tests nicht die Allgemeinheit herangezogen werden darf. Wer bewusst in ein Risikogebiet reist, muss hinterher auch die Konsequenzen tragen und sich entweder in die Quarantäne begeben oder eben die Kosten für einen Test tragen“, fordert Seefeldt.

Zur besseren Kontrolle der bisherigen Papier-Aussteigekarten und zur Optimierung der Meldewege will der Bund eine „elektronische Einreiseanmeldung“ entwickeln, die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren soll. „Das würde auch unserem Gesundheitsamt die Überwachung der Quarantäne-Verpflichtung von Einreisenden erleichtern. Eine Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist dringend geboten“, so der Kreischef.

Weiterhin wird der Bund die gesetzlichen Grundlagen so ändern, dass das Kinderkrankentagegeld für gesetzlich Versicherte in diesem Jahr für jedes Elternteil für fünf zusätzliche Tage und für Alleinerziehende für zehn zusätzliche Tage gewährt wird. „Wie schnell plötzlich Quarantäneanordnungen erforderlich sind, hat sich gerade in den letzten Tagen an den Schulen gezeigt. Zwar können komplette Schulschließungen oft vermieden werden, aber auch wenn dies nur einzelne Schülerinnen und Schüler betrifft, müssen die Familien Unterstützung erfahren“, sagt Landrat Seefeldt.

Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygienereglungen nicht möglich sind, sollen mindestens bis 31. Dezember 2020 nicht stattfinden. Abhängig vom Infektionsgeschehen sind jedoch größere Veranstaltungen auf Basis von mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Konzepten möglich, informiert das Land Rheinland Pfalz. Feiern im Familien- oder Freundeskreis sollten bevorzugt im Freien abgehalten werden, da sich in den letzten Wochen gezeigt habe, dass gerade hier Infektionen verbreitet werden. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen den Personen von 1,50 Metern zu gewährleisten. Für Rheinland-Pfalz bleibt es bei den bestehenden Regelungen.

Die Stärkung der Gesundheitsämter durch den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst lobt Landrat Seefeldt: „Unser Gesundheitsamt geht derzeit buchstäblich auf dem Zahnfleisch. Und es kommen immer weitere Aufgaben hinzu. Deshalb müssen sie sich auf die Einhaltung von Quarantäneanordnungen, der Kontaktnachverfolgung und der Eindämmung von größeren Infektionsgeschehen konzentrieren können. Ein Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst muss schnellstmöglich abgestimmt zwischen Bund, Ländern und Kommunen umgesetzt werden.

Mitte September wird die Landesregierung die beschlossenen einheitlichen Vorgaben in der 11. Coronabekämpfungsverordnung vorstellen.

Auf dem richtigen Weg.