Wasserentnahme aus Gewässern: Wasser schöpfen erlaubt, Wasser pumpen nicht


Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich im Landeswassergesetz. Demnach darf grundsätzlich jede Person natürliche oberirdische Gewässer zum Schöpfen mit Handgefäßen erlaubnisfrei benutzen. Hierunter fällt auch die Entnahme von Wasser mit kleinvolumigen Geräten wie Schöpfkellen, Eimern und Gießkannen. Eine solche Nutzung fällt unter den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Eine Entnahme von Wasser mittels Pumpen ist allerdings streng verboten. Eine Wasserentnahme in größerem Umfang mit Hilfe von Pumpen wirkt sich negativ auf Tiere und Pflanzen aus. Aus diesem Grund sind derartige Wasserentnahmen nicht erlaubt.

„Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden nicht nur bei uns im Landkreis immer spürbarer. Durch den geringen Wasserstand der Bäche, Flüsse und Seen und die starke Erwärmung des Wassers verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und andere Lebewesen. Zusätzliche Belastungen wie Wasserentnahmen führen zu einer weiteren Beeinträchtigung des Ökosystems. Insbesondere an kleineren Gewässern besteht die Möglichkeit, dass dadurch Tiere verenden. Deshalb muss die Lebensgrundlage Wasser geschützt werden“, so der Landrat.

Der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße werden in den Sommermonaten regelmäßig illegale Wasserentnahmen angezeigt. Es handelt sich dabei nicht um ein „Kavaliersdelikt“, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Die Kreisverwaltung steht Bürgerinnen und Bürgern für eventuelle Fragen zu Wasserentnahmen gerne beratend zur Seite. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde sind telefonisch unter der 06341/940 218 und 940 212 zu den gewöhnlichen Telefonzeiten erreichbar.

Auf dem richtigen Weg.