Bildung eines Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe


„Durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind Verhandlungen zwischen Kommunen und Trägern sehr komplex geworden, zudem sind neue Aufgaben für die Verwaltung entstanden. Da hierfür in allen Verwaltungen zusätzliche personelle Ressourcen geschaffen werden müssten und zudem eine fachliche und wirtschaftliche Bündelung notwendig wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit eine gute Lösung“, betonte Landrat Dietmar Seefeldt. „Die Interessenlagen der Träger sind weitgehend identisch, die Aufgaben erfordern einen hohen Spezialisierungsgrad und zudem wird eine Vergleichbarkeit der Vereinbarungen im Land erreicht“. Zudem gehe man davon aus, dass durch die Bündelung der Aufgaben landesweit gesehen mit Personaleinsparungen zu rechnen sei.

Das neue KiTa-Zukunftsgesetz in Rheinland-Pfalz kam mit ähnlichen Erfordernissen in naheliegender Materie zusätzlich hinzu. Über die konkreten Aufgaben, die auf den Zweckverband übergehen, hinaus, soll der Zweckverband den kommunalen Trägern als kompetenter Ansprechpartner für ihre Fragen in Eingliederungs- und Kinder- und Jugendhilfe beratend zur Verfügung stehen.

Der Zweckverband wird als Dienstleister für die Mitglieder tätig. Die kommunale Etat- und Entscheidungskompetenz bleibt erhalten, auch die Entscheidungsmacht über Einzelverträge bleibt in der Hand der betroffenen Kommune. Unverändert bleiben auch die Mitwirkungsmöglichkeiten der kommunalen Gremien.

Die Finanzierung des Zweckverbandes erfolgt über eine Verbandsumlage. In 2020 würden bereits 0,55 € pro Einwohner als Anschubfinanzierung eingeplant.
Über die Höhe der Verbandsumlage beschließt die Verbandsversammlung. Es ist nach den derzeitigen Planungen davon auszugehen, dass voraussichtlich eine Umlage i.H.v. 0,50-0,60 €/Einwohner für die kreisfreien Städte und Landkreise anfallen wird.

Auf dem richtigen Weg.