Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
Caritas-Förderzentrum St. Laurentius und Paulus, Tagesförderstätte für Menschen mit Behinderung in Landau
2 Besucher wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Katholischer Kindergarten St. Laurentius Bornheim
Eine Betreuungsperson wurde positiv auf COVID-19 getestet. Der letzte Arbeitstag der Betreuungsperson war am 27. November. Zwei Gruppen wurden vorsorglich in Quarantäne versetzt. Durch die Ermittlungen wurden zum aktuellen Zeitpunkt 32 Kinder und 7 Betreuungspersonen (davon 4 im Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes) als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft.
Katholischer Kinderhort Gemeinde Heilig Kreuz Landau
Eine Betreuungsperson wurde positiv auf COVID-19 getestet. Der letzte Arbeitstag war am 27. November. Der Hort wurde vorsorglich durch den Träger geschlossen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Altenzentrum St. Josef Herxheim
Ein Bewohner und eine Pflegekraft wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße, Standort Landau
12 Patienten und 8 Mitarbeiter wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Pfalzklinikum Klingenmünster
Eine Patientin aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen Gesundheitsamtes wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Verbandsgemeinde Annweiler: 120 Personen (91 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 232 Personen (156 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 201 Personen (152 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 148 Personen (109 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 95 Personen (63 davon gesundet, 4 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 60 Personen (50 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 115 Personen (82 davon gesundet)
Stadt Landau: 380 Personen (300 davon gesundet, 2 verstorben).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Eine Ausnahme besteht bei Personen mit schwerem COVID-19-Verlauf: Bei Fällen mit Sauerstoffbedürftigkeit muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR Untersuchung erfolgen. Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen ist unabhängig von der Schwere der Krankheit immer eine erneute PCR Untersuchung notwendig.
Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.
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