Information der Ausländerbehörde zum Austritt des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union (Brexit) - Aufenthaltsrechtliche Situation ab dem 1. Januar 2021


Dieser aufenthaltsrechtliche Status wird Kraft Gesetz erworben, den Betroffenen wird von Amts wegen ein „Aufenthaltsdokument-GB“ ausgestellt. Ein Antrag ist hierzu nicht notwendig.
Britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die noch nicht im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Südliche Weintraße gemeldet sind, haben ihren Aufenthalt innerhalb von sechs Monaten, also bis zum 30. Juni 2021, bei der Ausländerbehörde anzuzeigen, um ein Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen ableiten zu können. Die Anzeige kann schriftlich, elektronisch oder telefonisch erfolgen. Für alle ab dem 1. Januar 2021 neu eingereisten britischen Staatsangehörigen gelten die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes.

Ein Ratgeber für Briten zum Leben in Deutschland findet sich auf diesen Seiten der Britischen Botschaft:
https://www.gov.uk/guidance/living-in-germany
Für weitergehende Informationen im Zusammenhang mit dem Brexit, verweist die Ausländerbehörde auf die FAQs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/brexit-info-en.

Bei weiteren Fragen können sich Betroffene, am besten per Mail, an die Ausländerbehörde (abh@suedliche-weinstrasse.de) wenden.

Auf dem richtigen Weg.