Schulbuchausleihe im Schuljahr 2020/2021: Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020


Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung abzugeben. Nach dem 16. März können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.
Sofern noch Unklarheit darüber besteht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, wird aus Gründen der Fristwahrung empfohlen, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen.
Für Rückfragen stehen in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung SÜW, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, folgende Mitarbeiterinnen zur Verfügung:


Petra Messemer, Zimmer 204, Tel. 06341-940 173,
E-Mail: petra.messemer@suedliche-weinstrasse.de
Susanne Rinck, Zimmer 204, Tel. 06341-940 171,
E-Mail: susanne.rinck@suedliche-weinstrasse.de
Vanessa Walter, Zimmer 202, Tel. 06341-940 169,
E-Mail: gts@suedliche-weinstrasse.de.

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