Bescheide für die Abfallentsorgung werden versandt – Gebühren bleiben stabil


Auch in diesem Jahr bleiben die Gebühren konstant, und zwar zum siebten Mal in Folge. Zuvor waren sie in den Jahren 2010 bis 2013 über einen Zeitraum von vier Jahren unverändert geblieben und konnten 2014 auf das jetzige Niveau gesenkt werden. Die allgemeinen Preiserhöhungen, die sich über die genannten Jahre ergeben haben, konnten durch günstige Neuverträge und sparsames Wirtschaften, aber auch durch ein gerechtes Gebührensystem, das die angefallenen Entsorgungskosten im Rahmen der bestmöglichen und sachgemäßen Kalkulation auf vielen Schultern verteilt, abgefangen werden.

Erfahrungsgemäß bis etwa Mitte Februar sind auf Grund der Jahresbescheide eine Vielzahl von Rückfragen und Änderungswünschen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft (EWW) zu bearbeiten. Daher bittet der Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße darum, Anfragen am besten schriftlich (per Mail, Fax oder Brief) an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu richten, da es zu Überlastungen und Wartezeiten bei Telefonanrufen kommen kann. Änderungen, die sich aus den Meldungen ergeben, werden dann in einem Korrekturbescheid bei der Abrechnung berücksichtigt; die ersten der im wöchentlichen Turnus erstellten Korrekturbescheide werden spätestens etwa ab Anfang Februar versandt.

Zur Vereinfachung der Zahlungen empfiehlt der Eigenbetrieb, ein SEPA-Lastschriftmandat zur Begleichung des Gebührenbescheides zu erteilen, wie dies bereits von über 80 % der Bürgerinnen und Bürger genutzt wird. Neben der zuverlässigen und pünktlichen Bezahlung ist diese Form der Bezahlung kostengünstig, jederzeit widerrufbar und trägt zur allgemeinen Kosteneinsparung bei.

Auf dem richtigen Weg.