Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: mehr Haushalte antragsberechtigt - Land passt zum 1. Januar 2020 Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen an


Von der Anpassung profitieren zum einen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen: Nun kann beispielsweise eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden muss.

Zum anderen steigt durch die Änderung die Zahl der Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben: Je nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000 Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.

Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau und auf wohnraumfoerderung-isb.de.
Zuständige Sachbearbeiterinnen sind Martina Jung, Tel.: 06341 940-201 und Nicole Hauser, Tel.: 06341 940-202.

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