Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen gestartet


Zielgruppen der neuen Überbrückungshilfe des Bundes sind die kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufen. Die Unterstützung richtet sich nach dem Umsatzrückgang der Unternehmen. Voraussetzung für die Überbrückungshilfe ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent. Weitere Fördervoraussetzung für die Überbrückungshilfe ist, dass im Juni, Juli und August 2020 ein Umsatzrückgang gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat von mindestens 40 Prozent eintritt bzw. prognostiziert wird.
Aktuelle Informationen zu dem Programm sind auf der Corona-Infoseite der ISB zusammengestellt. All jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, finden auf dieser Seite einen Link zur Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die wiederum einen speziellen Steuerberater-Suchdienst bereithält. Ebenfalls wird man fündig bezüglich Wirtschaftsprüfer, die im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer zusammengeführt sind.


Weitere Infos unter https://isb.rlp.de/corona.

Auf dem richtigen Weg.