Umstrukturierungsförderung 2020 für Rebflächen: Erhöhung der Fördersätze um 20 Prozent - Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Bankbürgschaft bis 10. Juli


Damit haben auch Betriebe, denen die Fertigstellung und Fertigstellungsmeldung bis zum Stichtag nicht mehr möglich ist, die Chance von dem erhöhten Fördersatz zu profitieren. Sie sollten sich möglichst umgehend bei ihrer Bank um eine Bürgschaft bemühen, die mindestens der Höhe der Bürgschaftsmitteilung entspricht und diese bis spätestens 10. Juli 2020 bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Thorsten Schultz unter der Telefonnummer 06341/940 371 oder per E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de.

Auf dem richtigen Weg.