Coronavirus: Landkreis erweitert Allgemeinverfügung: Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt


Gastronomiebetriebe und Hotels bleiben geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen. Die Gesamtzahl der bewirteten Personen darf 75 nicht überschreiten.

Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.

„Damit soll die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamt und insbesondere ältere Menschen, sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder geschwächtem Immunsystem geschützt werden“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. „Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger Sozialkontakte auch im privaten Bereich wenn möglich zu vermeiden. So können wir Zeit gewinnen!“

Die Allgemeinverfügung ist auf der Webseite der Kreisverwaltung unter www.suedliche-weinstrasse.de unter „Aktuelles > Wichtige Infos zum Corona-Virus“ einsehbar.

Auf dem richtigen Weg.