Umstrukturierungsförderung 2020 für Rebflächen: Abgabe der Fertigstellungsmeldung


In diesem Jahr soll die Vor-Ort-Kontrolle früher beginnen. Alle AntragstellerInnen, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb aufgefordert, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei der Kreisverwaltung abzugeben.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2020 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt und sind zu beachten.

Die Fertigstellungsmeldung kann ebenfalls über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/
Die Richtlinie kann über die Homepage des Landkreises www.suedliche-weinstrasse.de Bürgerservice, Dienstleistungen, Umstrukturierung von Rebflächen, heruntergeladen werden.

Für AntragstellerInnen, die ihre Maßnahmen nicht bis zum 30. Juni 2020 fertig stellen können, jedoch eine Auszahlung bereits spätestens am 15. Oktober 2020 wünschen, wird in diesem Jahr die Vorlage einer Bankbürgschaft ermöglicht.
Eine Mitteilung über die genaue Höhe der vorzulegenden Bürgschaft erhalten alle AntragstellerInnen in Kürze. Die unbefristete Bürgschaft muss rechtzeitig bei der Hausbank beantragt und der Kreisverwaltung bis zum 30. Juni 2020 vorgelegt werden (jedoch nur wenn die Fertigstellungsmeldung nicht bis zum 30. Juni 2020 erfolgen kann). Aufgrund der Bürgschaft können 80 Prozent des beantragten Zuschusses ausgezahlt werden.

Bitte beachten Sie, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie der Kundenverkehr weiterhin eingeschränkt bleibt. Die Fertigstellungsmeldungen können und müssen nicht persönlich abgegeben werden. Übermitteln Sie diese per Fax, Mail, oder auf dem Postweg. Vielen Dank für Ihr Verständnis zu unserer allem Schutz.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Schultz, Tel.: 06341/940 371. E-Mail: Thorsten.Schultz@suedliche-weinstrasse.de

Auf dem richtigen Weg.