Coronavirus: Kreise SÜW und Germersheim sowie Stadt Landau erlassen Allgemeinverfügungen zur Anordnung der Absonderung in häusliche Quarantäne


Bislang wurde die Quarantäne für alle positiv auf COVID-19 getesteten Personen und Kontaktpersonen individuell zunächst mündlich und gegebenenfalls anschließend zusätzlich schriftlich durch eine Verfügung der Verwaltungen angeordnet. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse erhalten Betroffene ab sofort eine mündliche Quarantäneanordnung und eine schriftliche Kurzbescheinigung, beide direkt durch das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung ist in Verbindung mit der Allgemeinverfügung auch Grundlage für die Beantragung möglicher Entschädigungsleistungen des Landesamtes für Jugend und Soziales. Ein Quarantänebescheid ist damit entbehrlich.
Allgemeinverfügungen sind allgemein gültig, das heißt eine Allgemeinverfügung wird öffentlich bekanntgegeben und kann dann als bekannt vorausgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügungen der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim sowie der Stadt Landau wurden am 26. November öffentlich bekanntgemacht. Sie sind jeweils unter folgenden Links einsehbar:
- für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße: www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/amtsblatt.php,
- für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim: www.kreis-germersheim.de/amtsblätter, hier Amtsblatt Nr. 41/2020 und
- für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landau: www.landau.de/amtsblatt.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.
Bei Veröffentlichung bitte Quelle angeben.

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