Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau


In einer Senioreneinrichtung im südlichen Teil des Landkreises wurde eine Bewohnerin positiv auf COVID-19 getestet. Zwei weitere Testergebnisse von Pflegekräften sind ebenfalls positiv ausgefallen.
Der Test der Bewohnerin fand im Rahmen einer prophylaktischen Testung vor der Aufnahme in ein Krankenhaus statt. Das Gesundheitsamt hat in Zusammenarbeit mit der Einrichtung alle notwendigen Maßnahmen ergriffen und die Einrichtung für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist durch das Personal der Einrichtung gesichert.

Das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße hat unmittelbar mit Bekanntwerden des ersten positiven Ergebnisses mit der Kontaktnachverfolgung und Umfeldermittlung begonnen. Mit einem hohen Personal- und Zeitaufwand werden/wurden Kontaktpersonen ermittelt, individuell betrachtet und individuell Maßnahmen eingeleitet. Entsprechende Testungen wurden angeordnet.


Bei den neuen Fällen sind auch eine Schule und eine Kindertagesstätte betroffen.
Dem Gesundheitsamt wurde gemeldet, dass ein Kind der Kita Horsthüpfer in Landau positiv auf COVID-19 getestet wurde. Das Kind hat zuletzt am Freitag, den 23. Oktober die Kita besucht. Die Schließung der Kindertagesstätte wurde angeordnet, um die potenzielle weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Schließung erfolgt voraussichtlich bis einschließlich Freitag, den 6. November 2020. Für die Kontaktpersonen innerhalb der Kita wird die Quarantäne bis einschließlich 6. November 2020 angeordnet, die Dauer der Quarantäne berechnet sich dabei ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person plus 14-Tage. Zu den Kontaktpersonen innerhalb der Kita zählen 14 Erwachsene und 60 Kinder.

Des Weiteren wurde eine Schülerin der 10. Klassenstufe der Realschule plus Maikammer-Hambach positiv auf COVID-19 getestet. Die Indexperson stammt aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, das auch für die Stadt Neustadt zuständig ist. Die Schülerin hat die Schule zuletzt am Montag, den 26. Oktober besucht. Eine Mitschülerin aus dem Landkreis wurde als Kontaktperson der Kategorie 1 eingestuft, für sie wurde Quarantäne ab dem Zeitpunkt des letzten Kontakts (26. Oktober) angeordnet. Die Dauer der Quarantäne berechnet sich dabei ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person plus 14-Tage. Weitere drei Kontaktpersonen der Kategorie 1 wurden an das zuständige Gesundheitsamt in Bad Dürkheim gemeldet. Da alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse Masken getragen haben, sind an der Schule selbst sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Verbandsgemeinde Annweiler: 37 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 61 Personen (15 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 83 Personen (55 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 51 Personen (29 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 40 Personen (25 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 29 Personen (22 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 40 Personen (32 davon gesundet)
Stadt Landau: 161 Personen (96 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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