Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau


Eine Person, die den genesenen Fällen in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern zugeordnet war, wird seit heute nicht mehr in der Statistik erfasst. Grund dafür ist, dass die Meldeadresse der Person nicht im Landkreis Südliche Weinstraße liegt, wie dem Gesundheitsamt nachträglich bekannt wurde.

Bei den neuen Fällen ist auch eine Kindertagesstätte betroffen. Eine Betreuungsperson der Kindertagesstätte Eußerthal wurde positiv auf COVID-19 getestet. Diese war zuletzt am 14. Oktober in der Kita tätig. Die Kontaktnachverfolgung und Klassifizierung der jeweiligen Kontakte dauert aktuell noch an. Die Kreisverwaltung hat in Abstimmung mit dem Träger der Kindertagesstätte ab sofort die Schließung der Kindertagesstätte in Eußerthal angeordnet, um die potenzielle weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Schließung erfolgt bis einschließlich Mittwoch, den 28. Oktober 2020. Für die Kontaktpersonen innerhalb der Kita wird die Quarantäne bis einschließlich 28. Oktober 2020 angeordnet, die Dauer Quarantäne berechnet sich dabei ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person plus 14-Tage.

Alle Kontaktpersonen werden durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes telefonisch kontaktiert, in Quarantäne versetzt und aufgefordert, eine Testung durchzuführen. Die Leitung der Kindertagesstätte wurde über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt und wird die Eltern vorab informieren.

Verbandsgemeinde Annweiler: 18 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 24 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 64 Personen (55 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 35 Personen (29 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 30 Personen (24 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 27 Personen (22 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 34 Personen (31 davon gesundet)
Stadt Landau: 128 Personen (95 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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