Coronavirus: Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten auch im Breitensport


„Obwohl auf dem Gelände um den Sportplatz in der Regel ausreichend Fläche zur Verfügung steht, finden sich die Zuschauer immer wieder zu kleineren oder größeren Gruppen zusammen. Dabei werden die Abstände nach der Corona-Bekämpfungsverordnung nicht eingehalten und kein Mund-Nase-Schutz getragen“, erläutert der Kreisbeigeordnete Ulrich Teichmann.

Verantwortlich sind die Vereine bzw. deren Vorsitzende, da es sich um eine Sportveranstaltung in deren Verantwortungsbereich handelt. Zusätzlich müssen auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen wie Kontakterfassung und Händedesinfektion eingehalten werden.

Teichmann appelliert an die Verantwortlichen in den Sportvereinen und die Bürgerinnen und Bürger, sich auch weiterhin an die Vorschriften zu halten: „Wir haben in den letzten Monaten viel erreicht. Seien wir dankbar, dass alle Maßnahmen dazu geführt haben, dass wir im Moment keine katastrophalen Verhältnisse haben. Das haben wir der konsequenten Umsetzung und dem Verständnis jedes Einzelnen zu verdanken“, so der Kreisbeigeordnete. Zwar sei die Lage im Landkreis Südliche Weinstraße noch nicht so angespannt wie in anderen Regionen, so dass keine weitere Beschränkungen notwendig sind, aber das könne sich auch zügig ändern. „Corona wird uns in den nächsten Monaten noch weiter begleiten. Wir dürfen jetzt nicht nachlässig werden und müssen uns auch im sportlichen Bereich an die AHA-Regel halten. Nur dann können wir im Kampf gegen die Pandemie gemeinsam erfolgreich sein“, so der Kreisbeigeordnete.

Die aktuell geltenden Vorschriften und Hygienekonzepte können unter www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ eingesehen werden.

Auf dem richtigen Weg.