Afrikanische Schweinepest: Katastrophenschutz legt Alarm- und Einsatzplan vor


In dem Alarm- und Einsatzplan werden die Maßnahmen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Rahmen der Amtshilfe für die Veterinärbehörde definiert. Insbesondere bei der Ausweisung eines Kerngebiets und der notwendigen Fallwildsuche sieht der Alarm- und Einsatzplan eine Unterstützung durch Kräfte des Katastrophenschutzes vor. Außerdem sind in der Planung beispielsweise bereits wichtige Aufgaben bezüglich der Einsatzleitung, des Einsatzablaufes oder der Einsatzmaßnahmen festgelegt.

„Bei solchen Einsatzlagen ist es erforderlich bereits frühzeitig wichtige Aspekte festzulegen und zu definieren. Sollte es dann zu einem Ernstfall kommen, können die im Vorfeld erfolgten Planungen sofort und ohne Zeitverzögerung umgesetzt werden“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.


Auf dem richtigen Weg.