Agrarförderung: Ausnahmegenehmigung zur Futternutzung von Zwischenfrüchten und Untersaaten auf ökologischen Vorrangflächen


Die Voraussetzungen für die Futternutzung der genannten Zwischenfrüchte und Untersaaten wurden mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 18. September 2020 geschaffen; die Verordnung wurde am 24. September 2020 veröffentlicht und ist am 25. September 2020 in Kraft getreten.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Aussaat der Zwischenfrüchte weiterhin fristgerecht erfolgen muss, da die Flächen ansonsten nicht als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden können. Hierzu wird es keine Ausnahmegenehmigung geben. Wenn nach der Aussaat "nichts aufgeht" kann ggf. auf "höhere Gewalt" geprüft werden. In diesen Fällen ist die Aussaat durch den Landwirt nachzuweisen und die Fläche bis einschließlich 14. Januar 2021 "liegen zu lassen".

Bei weitergehenden Fragen steht Herr Kieffer telefonisch unter 06341/940370 oder per Mail an Bernd.Kieffer@suedliche-weinstrasse.de zur Verfügung.

Auf dem richtigen Weg.