„Bundes-Notbremse“ bringt Regeländerungen auch in SÜW: Ausgangsbeschränkungen, Schulen, Friseur-Besuche und Wild- und Wanderpark betroffen


Da in Rheinland-Pfalz bereits strenge Regeln ab der wiederholten 7-Tages-Inzidenz von 100 gegolten hatten und der Landkreis Südliche Weinstraße kürzlich wegen Überschreitens dieser Schwelle eine Allgemeinverfügung erlassen musste, gilt der Großteil der Vorgaben durch die „Bundes-Notbremse“ in SÜW schon. 


Veränderungen wird es im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen geben. Sie werden gemäß der neuen Regeln des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes künftig erst um 22 Uhr statt um 21 Uhr beginnen. Dietmar Seefeldt stellt klar: „Was Oberbürgermeister Thomas Hirsch und ich im Hinblick auf die Anordnung der Ausgangsbeschränkungen vom Land gefordert hatten, kommt nun dank der Bundesregelung: Bis 24 Uhr darf man alleine draußen Sport machen oder spazieren gehen.“
Die Forderung nach verpflichtenden Tests an Schulen wird durch die „Bundes-Notbremse“ erfüllt. Denn die Testpflicht gilt ab Montag für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Zwei Schnelltests pro Woche sind bei Präsenzunterricht verpflichtend.

Falls die 7-Tages-Inzidenzwerte im Landkreis weiter steigen, wird es zum Aussetzen des Präsenzunterrichts kommen. Wenn die Werte an drei Tagen in Folge über 165 liegen, wird es wieder „Homeschooling“ geben, mit Ausnahme der Abschlussklassen und einer Notbetreuung. Auch in Kindertagesstätten wird es nach dreimaliger Überschreitung der 165er-Inzidenz nur Notbetreuung geben.
Die Kreisbeigeordneten Ulrich Teichmann und Georg Kern sowie Landrat Dietmar Seefeldt begrüßen die mit den klaren Vorgaben verbundene, künftig verbesserte Absehbarkeit der Entwicklungen in Schulen und Kitas – sowohl für Kinder, Schülerschaft, Familien, Lehrerkollegien, Schul- und Kita-Leitungen als auch für Schulträger wie den Landkreis SÜW oder Kitaträger.

Laut Bildungsministerium bleiben die Schulen zunächst bis zu den Pfingstferien, die am 25. Mai 2021 beginnen, im Wechselunterricht. Auch wenn laut der neuen Regeln bei einer Inzidenz von unter 100 Präsenzunterricht für ganze Klassen möglich wäre.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt, der sich für den Landkreis SÜW durch die neuen Regeln ändert, ist, dass für Friseur-Besuche, Fußpflege sowie den Wild- und Wanderpark negative, tagesaktuelle, das heißt nicht mehr als 24 Stunden alte, Corona-Tests nötig sind. Einige Einrichtungen hatten diese Maßgabe bisher schon von sich aus getroffen.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 150 gibt es außerdem in den Einzelhandels-Geschäften, die nicht unter den „erweiterten täglichen Bedarf“ mit Sonderregeln fallen, also zum Beispiel in Bekleidungsgeschäften, künftig Terminshopping mit Dokumentation und Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. Eine einkaufende Person pro vierzig Quadratmetern ist erlaubt. Auch hier gilt die Testpflicht.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter www.suedliche-weinstrasse.de, in der Rubrik Corona.

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