Inzidenz an der Südlichen Weinstraße unter 35: zusätzliche Regelungen gelten nicht mehr


Entsprechend der Vorgaben der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind Veranstaltungen unter bestimmten Bedingungen, wie Test- und Vorausbuchungspflicht, innerhalb geschlossener Räume mit einer Personenzahl von über 350 Personen wieder zulässig. Ebenso sind Veranstaltungen im Freien mit einer Personenzahl von über 500 Personen wieder zulässig. Auch hier gibt es gewisse Vorgaben wie Test- und Vorausbuchungspflicht.

Ebenso entfällt ab übermorgen wieder die Maskenpflicht im Unterricht für die im Landkreis Südliche Weinstraße gelegenen Schulen. Das hatte während der aktuellen Zeit der Sommerferien unter anderem Auswirkungen auf Sommerschulen oder Feriensprachkurse.

Die übrigen Regelungen der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten weiter wie bisher. Falls Veränderungen eintreten, wird die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mit einer erneuten Bekanntmachung informieren.

Auf dem richtigen Weg.