Entwurf des Kreishaushalts auch digital abrufbar


Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises haben die Möglichkeit, in den Haushaltsentwurf Einsicht zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten. Neben der Einsichtnahme in ein gedrucktes Exemplar des Haushaltsentwurfs in der Kreisverwaltung (aufgrund der Corona-Pandemie wird um vorherige Anmeldung per Telefon unter 06341 940 971 oder 06341 940 972 bzw. per E-Mail an diese oder diese Adresse) besteht auch die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme im Internet.

Der Haushaltsentwurf ist auf der Homepage des Landkreises
(www.suedliche-weinstrasse.de) in der Rubrik „Verwaltung & Politik“ unter dem Punkt „Kreisrecht“ abrufbar. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Vorschläge von Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises zum Kreishaushalt schriftlich bei der Kreisverwaltung einzureichen sind (Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Referat Z2, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau).

Der Haushaltsentwurf für das kommende Jahr sieht im Ergebnishaushalt Erträge von 181.732.000 Euro und Aufwendungen in Höhe von 188.013.900 Euro vor. Es besteht somit ein Fehlbedarf in Höhe von 6.281.900 Euro. Verbesserungen im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft“, bedingt durch die gestiegene Steuerkraft der umlagepflichtigen Gebietskörperschaften sowie im Teilhaushalt „Schulen“, bedingt durch geringere Aufwendungen bei Kostenbeteiligungen anderer Schulträger, stehen Defizitsteigerungen, vor allem in den Teilhaushalten „Jugend und Familie“ und „Verwaltungsführung und Einzelbereiche“, durch Mehraufwendungen im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder sowie im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber. Auch im Teilhaushalt „Gesundheitsdienst“ sind Mehraufwendungen, hauptsächlich bei den Personalaufwendungen, zu verzeichnen. Im Teilhaushalt „Schulen“ stehen Aufwandsermächtigungen u.a. für die Umsetzung des Digitalpaktes und des Kommunalen Investitionsprogrammes KI 3.0, Kapitel 2, sowie weitere Bauunterhaltungsmaßnahmen im Vordergrund.

Investitionsauszahlungen sind in Höhe von 13.904.300 Euro vorgesehen. Eingeplant sind u.a. Auszahlungen für den weiteren Breitbandausbau, Bestandsausbauten von Kreisstraßen, Investitionszuwendungen und Verpflichtungsermächtigungen für Kindertagesstätten und weitere Auszahlungen, zum Beispiel für raumlufttechnische Anlagen und bewegliche Vermögensgegenstände im Bereich der Schulen beziehungsweise des Brand- und Katastrophenschutzes.

Auf dem richtigen Weg.