Hinweis zur Umstrukturierung 2022


Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben.

Zur geplanten Neupflanzung im Antragsjahr 2022 teilt das Referat Landwirtschaft und Weinbau mit, dass aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben Änderungen der Maßnahmen in der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022 vorzunehmen sind. Konkret bedeutet dies, dass die bloße Anpassung der Edelreis-/Unterlagenkombination an die sich verändernden Klimabedingungen nicht mehr gefördert werden kann. Ab dem Jahr 2022 wird in den verschiedenen Maßnahmen (Flach-, Steillagen, Steilst- und Terrassenlage etc.) immer ein Rebsortenwechsel erforderlich sein.

Weitere Informationen und Auskünfte sind im Referat Landwirtschaft und Weinbau bei Thorsten Schultz erhältlich: Telefon 06341 / 940 371, Fax 06341 / 940 7 371. 

Auf dem richtigen Weg.