Kreistag kämpft für zukunftsfähigen ÖPNV – Finanzierung von Bus- und Bahnverkehr aktuell eine Herausforderung


Landrat Dietmar Seefeldt betonte: „Gerade bei der enorm wichtigen Aufgabe des ÖPNV darf es, auch im Hinblick auf unsere Klimaschutzbemühungen, nicht dazu kommen, dass diese nur nach entsprechender Kassenlage wahrgenommen werden darf.“

Im Detail beschäftigte sich der Kreistag mit diesen Punkten zum ÖPNV:
Er verabschiedete bei einer Gegenstimme eine Resolution an die rheinland-pfälzische Landesregierung zur Erstellung eines zukunftsfähigen Finanzierungskonzepts ÖPNV. Darin fordert der Kreistag unter anderem, dass der Öffentliche Personennahverkehr so bewältigt werden können muss, dass er den Ansprüchen als elementarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und als Hoffnungsträger einer erfolgreichen Verkehrswende gerecht werden kann.

Außerdem stimmte der Kreistag Südliche Weinstraße Ergänzungen der Verträge des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (der den Landkreis Südliche Weinstraße vertritt) mit diversen Verkehrsunternehmen zu. Diese Vertragsanpassungen sind vor dem Hintergrund neuer Tarifabschlüsse notwendig geworden, durch die Personalmehrkosten entstehen, an denen sich Land und Kommunen beteiligen sollen.

Dazu beschloss der Kreistag außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 308.872 Euro. Dies entspricht 50 Prozent der durch die Tarifabschlüsse entstehenden Mehrkosten.

Die ungute Finanzlage beim ÖPNV ist auch im Haushalt des Landkreises für das Jahr 2022 zu erkennen, den der Kreistag in der gleichen Sitzung verabschiedete: Im Bereich ÖPNV steigt das Minus im nächsten Jahr voraussichtlich weiter und beträgt laut Planung dann 4,1 Millionen Euro. „Damit liegen wir sogar noch recht ordentlich, denn es gibt Landkreise, insbesondere im Norden des Landes, die hier noch ganz andere Defizithöhen erreichen. Nach ersten Hochrechnungen steigen landesweit die Defizite im ÖPNV und der Schülerbeförderung bei allen Landkreisen auf über 174 Millionen Euro, was eine Defizitsteigerung von immerhin 47,1 Prozent bedeutet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!“, richtet Landrat Seefeldt einen Appell an die Landesregierung.
Er kritisierte, dass nach dem neuen Nahverkehrsgesetz der ÖPNV für die Landkreise zwar eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung sei, aber durch die Formulierung im Gesetz „in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“ dies zugleich eingeschränkt werde. Als unbedingt erforderlich bezeichnete der Landrat auch die Weiterführung des zum Jahresende auslaufenden ÖPNV-Rettungsschirmes durch Bund und Land. „Die erwarteten sogenannten pandemiebedingten Mindererträge in unseren Linienbündeln betragen voraussichtlich beachtliche 1,2 Millionen Euro im Jahr 2022“, verdeutlichte Seefeldt den Unterstützungsbedarf.

Auf dem richtigen Weg.