Neue Corona-Regeln: Ab sofort gilt 3G für Besuche in der Kreisverwaltung – weiterhin Terminvereinbarung nötig


Besucherinnen und Besucher benötigen für persönliche Termine auch weiterhin unbedingt einen vorab vereinbarten Termin. Der kann direkt mit der zuständigen Ansprechperson vereinbart werden. Die zentrale Auskunft informiert gern darüber, wer die richtige Ansprechperson für ein Anliegen ist. Für Termine bei der Zulassungs- und Führerscheinstelle gibt es ein Online-Terminbuchungssystem. Dieses ist über die Webseite der Kreisverwaltung zu erreichen: www.suedliche-weinstrasse.de 

Ebenso gelten in der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße weiterhin das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske bzw. einer vergleichbaren Maske.

Die neue 3G-Regel für den Besuch von Verwaltungsgebäuden bedeutet im Detail: Wer geimpft oder genesen* ist, braucht aktuell keinen negativen Test auf das Coronavirus. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Test nachweisen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter, professionell durchgeführter Schnelltest sein, also beispielsweise durch geschultes Personal an einer Teststation. Auch ein negativer PCR-Test ist möglich. Bei diesem darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate sind von der Testpflicht ausgenommen. Die 3G-Regel gilt selbstverständlich für alle Termine, auch diejenigen, die schon vor längerer Zeit vereinbart wurden.

Die Zentrale Auskunft der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ist erreichbar unter der Telefonnummer: 06341 / 940-0 oder per E-Mail.


*Bitte beachten: Der Genesenenstatus darf höchstens 90 Tage zurückliegen.


Auf dem richtigen Weg.