Kreistag fasst erstmals Beschlüsse im Umlaufverfahren


Im Umlaufverfahren werden bestimmte Beschlüsse vom Kreistag innerhalb einer Frist gefasst, zuvor erfolgt eine Abfrage bei den Mitgliedern des Kreistags zum Einverständnis für das Umlaufverfahren mit der entsprechenden Tagesordnung und den Beschlussvorlagen. Nach der Einladung der Kreistagsmitglieder mit den entsprechenden Unterlagen, die – wie üblich – im Amtsblatt bekannt gegeben wird, gilt eine Frist für Rückmeldungen zum Abstimmungsverhalten. Erst nach Ablauf des Tages kann das Abstimmungsergebnis festgestellt werden. Die Tagesordnung und die Beratungsunterlagen für den öffentlichen Teil der Sitzung sind im Gremieninformationssystem abrufbar.

„Mit dieser Vorgehensweise möchten wir der aktuellen Situation Rechnung tragen und weitere mögliche Kontakte auch innerhalb der Gremien vermeiden. Ich danke allen Mitgliedern des Kreistags für das Verständnis für diese Vorgehensweise; kein Kreistagsmitglied hat dem Verfahren widersprochen“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Auf dem richtigen Weg.