Schulbuchausleihe im Schuljahr 2021/2022: Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2021


Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung abzugeben. Nach dem 15. März können keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

Sofern noch Unklarheit darüber besteht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird, wird aus Gründen der Fristwahrung empfohlen, trotzdem einen Antrag auf Lernmittelfreiheit zu stellen. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule übernommen. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.
Für Rückfragen stehen folgende Mitarbeiterinnen der Schulabteilung in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung:

Petra Messemer, Tel. 06341-940 173,
E-Mail: petra.messemer@suedliche-weinstrasse.de
Susanne Rinck, Tel. 06341-940 171,
E-Mail: susanne.rinck@suedliche-weinstrasse.de
Anja Deißler, Tel 06341-940 169
E-Mail: gts@suedliche-weinstrasse.de.

Auf dem richtigen Weg.