Einführung eines „schlüssigen Konzepts“ zur Regelung der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Sozialhilfe


Aufgrund einer rechtlichen Feststellung des Bundessozialgerichts zu der Thematik der Ermittlung von angemessenen Kosten der Unterkunft hat sich die Kreisverwaltung entschlossen, der Empfehlung des Gerichts zu folgen.
Das Konzept wurde im Auftrag der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße durch ein Hamburger Unternehmen erstellt. Es entfaltet Wirkung gegenüber dem Sozialgesetzbuch II und XII im Rahmen der Kosten der Unterkunft in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung beider Rechtskreise.

Der Kreisausschuss nahm die Informationen über das Endergebnis und die künftigen Auswirkungen im Rahmen der Implementierung des „schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis. Im Februar wird nun noch eine Informationsvorlage in der Trägerversammlung des Jobcenters erfolgen.

Mit dem Inkrafttreten des „schlüssigen Konzepts zum 1. März 2021 werden auf der Homepage der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße die ermittelten Werte unter „Aktuelles“ und unter dem Stichwort „Grundsicherung“ veröffentlicht.

Auf dem richtigen Weg.