Sofortausstattungsprogramm des Bundes: Mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler stehen zur Verfügung


Voraussetzung zur Ausleihe für die aus dem Sofortausstattungsprogramms des Bundes angeschafften mobilen Endgeräte ist, dass aus Sicht der Schule ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte besteht. Welche Schülerinnen und Schüler ein Gerät erhalten, entscheidet die jeweilige Schule nach individueller pädagogischer Einschätzung des Einzelfalles. Bei den Geräten handelt es sich um iPads, die für den schulischen Gebrauch bestimmt und entsprechend konfiguriert sind.

Mit dem Sofortausstattungsprogramm des Bundes soll einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern während der Corona-Pandemie Fernunterricht mit mobilen Endgeräten zu Hause ermöglicht werden. Wichtig sei nun, dass die Tablets nun pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden, so Landrat Seefeldt und Kreisbeigeordneter Teichmann abschließend.

Auf dem richtigen Weg.