Hinweis auf Kinderfreizeitbonus des Bundes: einmalig 100 Euro für Ferien und Freizeit


Landrat Dietmar Seefeldt weist darauf hin, dass der Kinderfreizeitbonus des Bundes teilweise auf Antrag, in manchen Fällen aber auch automatisch gewährt wird und betont: „Familien, die Unterstützungsleistungen beziehen, sollten sich unbedingt informieren, ob in ihrem Fall ein Antrag auf den Bonus notwendig ist. Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Wochen auf so vieles verzichten. Jetzt sollten ihre Familien nicht auch noch auf den Bonus verzichten müssen, weil sie vom Antrag nichts wussten. Die Information zum Kinderfreizeitbonus möchten wir daher an alle Familien weitergeben, die in Frage kommen. Vielleicht bietet sich für den einen oder die andere ja auch die Möglichkeit, Familien im Freundes- und Bekanntenkreis oder in der Nachbarschaft auf den möglichen Bonus hinzuweisen.“

Den Kinderfreizeitbonus erhalten Familien mit Kindern und Jugendlichen, die am 1. August 2021 noch nicht 18 Jahre alt sind und für die im August 2021 Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Familie bezieht im August 2021 für ihre Kinder Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Die Bundesagentur für Arbeit hat alle notwendigen Informationen auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus zusammengestellt.

Außerdem steht für allgemeine Fragen die gebührenfreie Rufnummer
0800 4 555543 zur Verfügung.

Selbstverständlich können sich Familien auch bei den Stellen informieren, von denen sie Unterstützungsleistungen erhalten. Die für die Familie zuständige Sachbearbeiterin beziehungsweise der für sie zuständige Sachbearbeiter erteilt die entsprechenden Auskünfte.

Auf dem richtigen Weg.